Wurm HR-Consulting
Personalmanagement am Punkt
AGB
1. Preise
Die angeführten Honorare sind jeweils netto, ohne USt., angegeben.
2. Zahlungsbedingungen
Wenn nicht abweichend schriftlich vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dies gilt ebenso für externe Kosten und Vorleistungen wie z.B. Insertionskosten, Reisekosten etc.
3. Zahlungsverzug
Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. Anfallende Mahn- und Betreibungsspesen, insbesondere jene eines Inkassobüros, werden separat in Rechnung gestellt.
4. Geltendmachung von Forderungen
Forderungen aller Art können nicht aufgerechnet werden.
5. Haftung
Im kaufmännischen Verkehr wird nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz gehaftet.
6. Stornobedingungen
Stornogebühren unterliegen nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
7. Personalsuche & -auswahl:
Kommt die Präsentation der Kandidat(en)/innen aufgrund von Verzögerungen durch den/die Auftraggeber/in nicht in einem angemessenen Zeitraum (max. 2 Wochen nach Nennung der Kandidat(en)/innen) zustande, und stehen die Kandidat(en)/innen dadurch nicht mehr zur Verfügung, so wird für einen dadurch notwendigen neuerlichen Suchvorgang ein weiteres Viertel des Besetzungshonorares zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte sich nach Entscheidung für eine/n Kandidat(en)in die Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber um mehr als 4 Wochen verzögern und orientiert er/sie sich dadurch anderweitig, wird das gesamte Besetzungshonorar verrechnet. Das vereinbarte Besetzungshonorar gilt jeweils pro aufgenommenen Kandidaten. D.h. werden im Rahmen eines Besetzungsauftrages zwei der präsentierten Kandidaten aufgenommen, wird auch das doppelte Honorar in Rechnung gestellt. Wird die Stellenbeschreibung bzw. das Anforderungsprofil im Rahmen eines Besetzungsauftrages in wesentlichen Punkten verändert, muss ein neuer Suchauftrag erteilt werden und es werden etwaige Rücktrittskosten für den ursprünglichen Auftrag fällig.
Die Bewerbungsunterlagen und Kandidatenberichte sind vom Auftraggeber streng vertraulich zu behandeln und dürfen unter keinen Umständen an dritte Personen weitergegeben werden.
Es wird keine Gewährleistung oder Haftung für die von den Bewerber/innen gelieferten Informationen (wie z.B. Urkunden, Dokumente, Zeugnisse), insbesondere für deren Aktualität, Vollständigkeit, Richtigkeit, Qualität und/oder Verwendbarkeit seitens Wurm HR-Consulting, Mag. Christina Wurm übernommen.
10. Gerichtsstand
Sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen anders Lautendes bestimmen, gilt als Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Linz als vereinbart. Es gilt österreichisches Recht.
Jede von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens Wurm HR-Consulting, Mag. Christina Wurm.
Mag. Christina Wurm
Linz, April 2017